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Der grundrechtliche Schutz des Privaten im europäischen Recht
Die Grundrechtsordnungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, des Europarates (EMRK) und der Gemeinschaft selbst sind geprägt von der Schutzwürdigkeit des Privaten. Wie weit der Schutz tatbestandlich geht, ist Gegenstand der Untersuchung. Ihr Schwerpunkt liegt in der Auslegung des Schutzbereichs des in Art. 8 Abs. 1, 1. Alt. EMRK normierten Grundrechts auf Achtung des Privatlebens und des Gemeinschaftsgrundrechts auf Achtung des ...

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